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   OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05   

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OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05 (https://dejure.org/2006,18623)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2006 - 2 A 155/05 (https://dejure.org/2006,18623)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 2 A 155/05 (https://dejure.org/2006,18623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von § 2 Abs. 4 Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung (UAVO); Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz; Sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BremLAAufG § 16 Nr. 2; ; BremBG § 71 b; ; UAVO § 2 Abs. 1; ; UAVO § 2 Abs. 2; ; UAVO § 2 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Bremen, 18.01.2005 - 1 Sa 199/04
    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Die Vorschrift ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (a. A. BAG, U. v. 13.12.2005 - 9 AZR 220/05 u. LAG Bremen, U.v. 18.01.2005 - 1 Sa 199/04).

    Der Senat hat den Eilantrag mit Beschluss vom 21.04.2005 mangels Anordnungsanspruchs im Wesentlichen aus den Gründen des angefochtenen Urteils abgelehnt, den Zulassungsantrag hingegen mit Beschluss vom 13.05.2005 - dem Kläger zugestellt am 18.05.2005 - im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Bremen (LAG Bremen, U.v. 18.01.2005 - 1 Sa 199/04) für angestellte Lehrer nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen.

    Der gegenteiligen Auffassung des LAG Bremen (Urteil vom 18.01.2005 - 1 Sa 199/04) folgt der Senat nicht.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.01.2003 - 9 AZR 4/02 - und ihm folgend das LAG Bremen mit Urteil vom 18.01.2005 - 1 Sa 199/04 - für in Altersteilzeit beschäftigte angestellte Lehrkräfte in Brandenburg bzw. Bremen einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen haben, kann dem - unbeschadet der tarifvertraglich bedingten Besonderheiten - nach summarischer Prüfung nicht gefolgt werden.

    Das weitere Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2005 - 9 AZR 220/05 -, mit dem die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 18.01.2005 - 1 Sa 199/04 - zurückgewiesen worden ist und das sich faktisch darauf stützende Berufungsvorbringen geben keine Veranlassung, davon abzuweichen:.

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Daran wird - im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.06.2005 - 2 C 21.04) zu § 16 Nr. 2 BremLAAufG - Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz v. 17.06.1997, BremGBl. S.218) -mit der Maßgabe festgehalten, dass es sich bei der Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen i.S. von § 16 Nr. 2 BremLAAufG nicht um eine Arbeitszeitverkürzung (Verminderung der Zahl der Pflichtunterrichtsstunden) sondern um eine altersbedingte Arbeitserleichterung handelt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 23.06.2005 - 2 C 21.04 a.E.) kann bei einer vorenthaltenen Stundenermäßigung aus Altersgründen nachträglich keine finanzielle Abgeltung des zusätzlichen Dienstes beansprucht werden.

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Soweit das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.01.2003 - 9 AZR 4/02 - und ihm folgend das LAG Bremen mit Urteil vom 18.01.2005 - 1 Sa 199/04 - für in Altersteilzeit beschäftigte angestellte Lehrkräfte in Brandenburg bzw. Bremen einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen haben, kann dem - unbeschadet der tarifvertraglich bedingten Besonderheiten - nach summarischer Prüfung nicht gefolgt werden.

    Diese erhalten dennoch die altersbedingte Stundenermäßigung (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272 ).

  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 220/05

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Altersteilzeit

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Die Vorschrift ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (a. A. BAG, U. v. 13.12.2005 - 9 AZR 220/05 u. LAG Bremen, U.v. 18.01.2005 - 1 Sa 199/04).

    Das weitere Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2005 - 9 AZR 220/05 -, mit dem die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 18.01.2005 - 1 Sa 199/04 - zurückgewiesen worden ist und das sich faktisch darauf stützende Berufungsvorbringen geben keine Veranlassung, davon abzuweichen:.

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Der Verordnungsgeber ist durch den Gleichheitssatz unter Umständen an Differenzierungen gehindert, die durch Wortlaut und Inhalt der Ermächtigung an sich noch gedeckt wären (BVerfG 21. Februar 1957 - 1 BvR 241/56 - BverfGE 6, 273; BAG 30.September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58).".
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Der Verordnungsgeber ist durch den Gleichheitssatz unter Umständen an Differenzierungen gehindert, die durch Wortlaut und Inhalt der Ermächtigung an sich noch gedeckt wären (BVerfG 21. Februar 1957 - 1 BvR 241/56 - BverfGE 6, 273; BAG 30.September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58).".
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Zudem müssen sich die gesetzlichen Differenzierungen sachbereichsbezogen auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen lassen (st Rspr des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfGE 101, 275 ).
  • OVG Bremen, 21.04.2005 - 2 B 459/04

    Altersteilzeit; Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05
    Sie hält unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 21.04.2005 (2 B 459/04) daran fest, dass § 2 Abs. 4 UAVO rechtmäßig ist und dem Kläger deshalb kein Anspruch auf Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen zusteht.
  • VG Göttingen, 29.08.2006 - 2 A 184/05

    Zu den Voraussetzungen einer Teilhabegefährdung infolge Legasthenie;

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, denn in Fällen, in denen um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII gestritten wird, endet hier der Entscheidungszeitraum des Gerichts (vgl. Urteil der Kammer vom 29.6.2006 -2 A 155/05-, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 -5 C 30.93-, FEVS 46, 94).
  • VG Göttingen, 06.02.2007 - 2 A 148/05

    Beeinträchtigung; Erwartung; Gehemmtheit; Gesellschaft; Hemmung; Jugendhilfe;

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, denn in Fällen, in denen um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII gestritten wird, endet hier der Entscheidungszeitraum des Gerichts (vgl. Urteil der Kammer vom 29.6.2006 -2 A 155/05-, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 -5 C 30.93-, FEVS 46, 94).
  • VG Göttingen, 06.02.2007 - 2 A 508/05

    Abweichung; Diagnose; Diagnostik; Differenz; DRT 3+; Eingliederung; Faktor;

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, denn in Fällen, in denen um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII gestritten wird, endet hier der Entscheidungszeitraum des Gerichts (vgl. Urteil der Kammer vom 29.6.2006 -2 A 155/05-, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 -5 C 30.93-, FEVS 46, 94).
  • VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05

    Anpassungsstörung; außerschulische Therapie; Eingliederungshilfe;

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, denn in Fällen, in denen um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII gestritten wird, endet hier der Entscheidungszeitraum des Gerichts (vgl. Urteil der Kammer vom 29.6.2006 -2 A 155/05-, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 -5 C 30.93-, FEVS 46, 94).
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